Was Du jetzt als Kanzlei wissen solltest.
Wegen der stark gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreise hat die Bundesregierung mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 unterschiedlichste Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Unter anderem wird eine Energiepreispauschale von 300€ an alle Erwerbstätigen ausgezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind z.B. auch Minijobs für die Auszahlung der Pauschale berechtigt!
Wir haben für Euch zusammengetragen, wann die Voraussetzung erfüllt ist.
Zudem haben wir eine kostenlose PDF-Vorlage erstellt, mit der sich Deine Mandanten und die Arbeitnehmer ganz einfach absichern können.
Zur PDF-Vorlage springen