Beweiswert von Krankschreibungen

Beweiswert von Krankschreibungen
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.12.2023 ein Urteil gefällt, das den Beweiswert von Krankschreibungen in Frage stellt. Es besagt, dass die Glaubwürdigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttert sein kann, wenn Arbeitnehmer mehrere Krankschreibungen vorlegen, die genau die Dauer der Kündigungsfrist abdecken und unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnehmen.

Darum ging es im Streitfall zur zweifelhaften Krankschreibung

In einem konkreten Fall wurde einem Mitarbeiter ordentlich zum Ende des Monats gekündigt. Während der Kündigungsfrist war er krankgeschrieben und legte mehrere Folgebescheinigungen bis zum Ende dieser Frist vor. Der Arbeitgeber zweifelte die Krankschreibung an und verweigerte die Entgeltfortzahlung. Das BAG entschied, dass die Krankschreibung den Beweiswert verloren habe.

Urteil des BAG zur Krankschreibung

Das BAG betonte, dass die Gesamtumstände jedes Falls entscheidend seien. Arbeitnehmer müssen nun bei erheblichen Zweifeln an der Krankschreibung nachweisen, dass sie tatsächlich arbeitsunfähig waren. Der Arbeitgeber hat in der Regel keine Kenntnis von den Krankheitsursachen und kann nur begrenzt Indizien vorbringen, um den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern.

Was bedeutet das Urteil des BAG zur Krankschreibung für Arbeitgeber?

Das Urteil stärkt die Position der Arbeitgeber, da eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin das Hauptbeweismittel bleibt. Allerdings kann ihr Beweiswert verringert sein, wenn Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist mehrere Krankschreibungen vorlegen und direkt danach eine neue Beschäftigung antreten.