Hitzefrei am Arbeitsplatz

Hitzefrei am Arbeitsplatz
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Hohe Temperaturen sorgen für schlechtere Leistung und sinkende Moral bei Arbeitnehmer:innen. Doch diese dürfen selbst bei großen Hitzewellen nicht einfach nach Hause gehen. Hier erfahren Sie, was Arbeitgeber:innen für ihre Mitarbeitenden tun können.

Müssen Arbeitgeber:innen Hitzefrei geben?

Nein, Arbeitgeber:innen müssen selbst bei sehr hohen Temperaturen kein Hitzefrei geben. Arbeitnehmer:innen haben jedoch einen Anspruch auf Schutzmaßnahmen, die von der Geschäftsleitung festgelegt werden und bestimmte Auflagen erfüllen müssen. Tut sie das nicht, werden Bußgelder und Schadensersatz fällig. Mitarbeiter:innen dürfen erst nach Absprache bei Hitze nach Hause gehen.

Vermeidung von Hitzefrei: Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber:innen ergreifen?

Die Arbeitsstättenregelung A3.5 regelt temperaturbedingte Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer:innen.

  • Ab einer Raumtemperatur von über 26 °C sollten Vorgesetzte früh mit kalter Luft lüften, Kleidungsvorschriften lockern, vermehrt Pausen einführen oder Arbeit im Freien, falls möglich, erlauben.
  • Bei über 30 °C können Arbeitgeber:innen je nach Gefährdungsbeurteilung Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung regeln, Ventilatoren oder Klimageräte bereitstellen oder innere thermische Lasten reduzieren
  • Räume mit einer Lufttemperatur über 35 °C dürfen nicht mehr von Arbeitnehmer:innen genutzt werden und sollten abgekühlt werden. Auch Homeoffice oder Hitzefrei sollten dann kein Tabu mehr sein.
  • Für alte, schwangere oder kranke Mitarbeiter:innen sollten Schutzmaßnahmen weit vor den 35 °C festgelegt werden.
  • Ausnahme: Einige Räume, so wie beispielsweise Überseecontainer, erreichen schnell hohe Temperaturen. Hier muss man individuelle Lösungen finden.

Hitzefrei: Gilt noch mehr als die Temperatur?

Auch die Arbeitskleidung kann das Hitzeempfinden der Mitarbeitenden beeinflussen. Ab einer Temperatur von 26 °C sollten Vorgesetzte Arbeiten stoppen, bei denen Mitarbeitende isolierende Schutzkleidung tragen.

Zudem darf die Luftfeuchtigkeit in Arbeitsräumen je nach Temperatur (bei 26 °C, 28 °C, 35 °C) bestimmte Werte (55%, 50%, 33% Luftfeuchtigkeit) nicht überschreiten. Dann müssen Vorgesetzte Schutzmaßnahmen treffen.

Behalten Sie auf jeden Fall die Temperaturen für sich und Ihre Mitarbeiter:innen im Auge, sodass man an Tagen großer Hitze ein angenehmes Arbeiten beibehalten kann.