Inflationsprämie und Steigerung der Midijob Grenze ab 2023
Das 3. Entlastungspaket und die möglichen Auswirkungen auf den Lohnbereich
Inflationsprämie – Was ist schon bekannt
Arbeitnehmer sprechen schon davon und wünschen sich diese Prämie erhalten zu können – die Inflationsprämie von bis zu 3.000€, die die Bundesregierung in ihrem dritten Entlastungspaket am 15.09.22 angekündigt hat. Doch viele Fragen bleiben für Steuerexperten und Arbeitgeber noch offen.
Sicher ist, dass nicht alle Unternehmen diese Prämie an ihre Arbeitnehmer auszahlen können. Dies wird in hohem Maße davon abhängig sein, wie das Leistungsvermögen des einzelnen Unternehmens gerade ist und wie sehr das Unternehmen von Energiekrise und Inflation beeinflusst wird. Ein Anspruch der Beschäftigten besteht nicht, denn die Leistung ist freiwillig und muss auch nicht in voller Höhe erfolgen. Hier ist davon auszugehen, dass dieser Punkt ähnlich der Coronaprämie geregelt werden wird. Auf Grund dieser Erfahrungen kann man auch darauf schließen, dass vor allem Beschäftigte mit Tarifvertrag davon profitieren werden.
Entgegen der Meinung einiger Arbeitnehmer werden die Arbeitgeber nicht von der Bunderegierung dafür entschädigt, sondern müssen diese Prämie aus dem laufenden Betrieb bereitstellen. Es kann kein Antrag auf Erstattung erfolgen. Belastet ist im Falle einer Auszahlung der Prämie ausschließlich das Unternehmen.
Offene Fragen zur Berechnung und Auszahlung der Prämie
- Werden bereits geleistete Zahlungen erfasst und angerechnet, Stichwort Coronaprämie
- Wie verhält sich die Zahlung zum Pflegebonus, der noch bis zum 31.12.2022 ausgezahlt werden kann
- Werden nur bestimmte Beschäftigungsarten eine Prämie erhalten
- Wird es möglich sein, dass auch Minijobber und Teilzeitkräfte die Einmalzahlung erhalten
Steuer- und Abgabenfreie Prämie?
Ich habe den Tarifpartnern das Angebot unterbreitet, zusätzlich Zahlungen bis zu 3.000 Euro von Steuern und Abgaben zu befreien
sagte Scholz nach einem Treffen der sogenannten Konzertierten Aktion aus Bundesregierung sowie Arbeitgebern und Gewerkschaften. (1) So ist in diesem Fall davon auszugehen, dass die Inflationsprämie wie die Coronaprämie steuer- und abgabefrei sein wird.
Näheres werden wir schon innerhalb der nächsten Wochen erfahren, da diese Prämie zeitnah umgesetzt werden soll.
Auch die Midijob Grenze soll sich Anfang 2023 noch einmal ändern!
Erst im Oktober wird die Grenze für Midijobs von 1.300€ auf 1.600 € angehoben. Wir berichteten unter: Mindestlohn Erhöhung zum 01.10.2022. Doch die Bundesregierung hat mit dem dritten Entlastungspaket eine weiter Erhöhung für den Jahresbeginn 2023 angekündigt.
So soll die Obergrenze auf 2.000€ angehoben werden. Durch die vorgesehene Ausweitung werden Geringverdiener entlastet, da die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer reduziert sind. Die Regierung geht hier von einem Gesamtvolumen von ungefähr 1 Milliarde Euro aus. Diese Änderung kommt nicht bei allen gut an. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger: “Wir machen Arbeit teurer, befördern die ansonsten beklagte Teilzeit und wundern uns anschließend darüber, dass wir am Arbeitsmarkt Probleme haben”, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Hier fehle es an Fairness gegenüber denjenigen Vollzeitbeschäftigten, die nur unterdurchschnittlich viel verdienten. (3)