Mindestlohn Erhöhung zum 01.10.2022

Mindestlohn Erhöhung zum 01.10.2022
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Welche Änderungen gibt es zum Mindestlohn und im Bereich Minijob ab Oktober 2022

Seit 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn. Dieser wird zudem seit 2018 stufenweise angehoben. Das bedeutet sowohl Mehraufwand für die Lohnabteilung als auch Informationspflichten für Arbeitgeber.

Im Verlauf begann der Mindestlohn 2015 bei 8,50€ und steigerte sich teils jährlich bis 2020 auf 9,35€. 2020 beschloss die Mindestlohnkommission weitere Steigerungsstufen im Niedriglohnbereich. Mit der Erhöhung im Juli 2022 auf 10,45€ wurde die vierte Stufe der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns erreicht.

Zum 1. Oktober 2022 tritt nun das Mindestlohngesetz der Bundesregierung in Kraft und es steht die nächste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns an. Der Mindestlohn wird dann auf 12,00€ pro Stunde erhöht und steigt damit um 14,8%.

Quelle: Zwölf Euro Mindestlohn ab Oktober 2022 | Bundesregierung

Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betrifft die Mindestlohnerhöhung rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse.


Mindestlohn und Minijob – Erhöhung auf 520€

Durch die Erhöhung zum 01.07.22 mussten Minijobber teilweise weniger arbeiten, da sie sonst die Verdienstgrenze überschritten hätten. Es ergab sich eine maximale Arbeitszeit von 43 Stunden /Monat statt 45,8 Stunden/Monat, die seit 01.01.22 getätigt werden durften. Aufwand für Arbeitgeber, dies nachzuverfolgen und Arbeitspläne dementsprechend anzupassen und natürlich auch Aufwand für Lohnabteilungen Mandanten darauf hinzuweisen.

Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird nun auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich erhöht. Somit ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von 43,3 Stunden/Monat. Umgerechnet auf Wochenstunden dürfen Minijobber damit 10 Stunden wöchentlich arbeiten. Gerechnet werden: 10 Wochenstunden * 13 Wochen im Vierteljahr / 3 Monate = 43,3 Stunden.

Für wen trifft das Mindestlohngesetz § 22 MiLoG zu?

Alle volljährigen Arbeitnehmer fallen unter das Mindestlohngesetz.

Folgende Ausnahmen müssen jedoch beachtet werden:

  • Pflichtpraktikanten
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende
  • ehrenamtlich tätige Mitarbeiter
  • Langzeitarbeitslose
  • Freiberufler und Selbstständige

Auswirkungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

Zugleich werden Maßnahmen getroffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern. Dadurch soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Das entlastet sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher und damit sollen die Anreize erhöht werden, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

Was haben wir nun in Fastdocs für Euch umgesetzt?

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Quellen:

Mindestlohn seit 1. Juli 2022 bei 10,45 Euro | Bundesregierung

BMAS – Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro

Zwölf Euro Mindestlohn ab Oktober 2022 | Bundesregierung